Corona-Update Winter 2021
Wir fragen nach dem 3G-Status – ins Wartezimmer nur mit 2G-Nachweis!
Als Arztpraxis haben wir eine besondere Verpflichtung, dh. wir können als solches keine 3G oder 2G+-Regel durchsetzen. Dazu die Info der Kassenärztlichen Vereinigung:
„Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag, (…), beinhaltet ein niederschwelliges medizinisches Basisrecht jedes Hilfesuchenden auf eine angemessene und medizinisch notwendige (ambulante) Versorgung. Daher ist es nicht zulässig, den Zutritt zur Praxis und die notwendige Behandlung vollständig von der Einhaltung der 3G- oder 2G-Regel abhängig zu machen.“ (Quelle: KV Hessen)
Aber wir haben zum Schutz des Praxispersonals sowie unserer Patient/innen für unsere Praxis die folgenden Regelungen etabliert:
- Jede/r wird an der Anmeldung nach dem 3G-Status gefragt.
- Wir lassen uns die entsprechenden Nachweise zeigen (Apps, Impfpass, Ausdrucke) und vermerken den Status in der Patientenakte.
- Kann kein 2G-Nachweis vorgelegt werden, bitten wir die betreffende Person, vor der Praxistüre zu warten.
- Das Wartezimmer ist ausschließlich Patient/innen mit 2G-Nachweis vorbehalten.
- Das Lüften der Zimmer und die Desinfektionsmaßnahmen werden konsequent fortgeführt, ggfs. auch zwischendurch während der Konsultation.
Darüber hinaus können Sie sich natürlich darauf verlassen, dass unser Praxispersonal vollständig geimpft ist und zweimal in der Woche getestet wird.
Besonders erfreulich finden wir, dass die allermeisten unserer Patient/innen bereits ebenfalls doppelt geimpft und in sehr vielen Fällen auch bereits geboostert sind – das überrascht uns übrigens nicht im geringsten ;-).