Terminanfragen für Hautkrebsscreenings
Termine für Hautkrebsscreenings jetzt auch direkt im Online-Terminplaner buchbar! Bestandspatient/innen können Termine jetzt direkt selber buchen! Terminvergabe für Neupatient/innen nur in Ausnahmefällen (s.u.)
Hinweis für Bestandpatient/innen: Wir haben die Terminbuchung für Hautkrebsscreenings für Sie jetzt auch in unserem Online-Terminplaner freigegeben (neben Akut- und „OneSpot“-Sprechstunden) – d.h. hierüber können Sie Termine für die Hautkrebsvorsorge ganz bequem auswählen und direkt selber buchen :-). Für sonstige Terminanliegen (Kontrollen, Nachsorge, Eingriffe, Laserbehandlungen, BG, reguläre Sprechstunde, etc.) rufen Sie uns bitte an (Nachricht hinterlassen!) oder Sie schreiben uns eine eMail an termine@derma-nordend.de.
Um die Versorgung unserer Bestandspatient/innen auch weiterhin angemessen gewährleisten zu können, vergeben wir aus Kapazitätsgründen für Neupatient/innen derzeit nur in Ausnahmefällen Termine für Hautkrebsscreenings (Wartezeit: derzeit 2-3 Monate):
- Hautkrebsscreening aufgrund einer Verdachtsdiagnose mit hausärztlicher Überweisung (auch „HKS Stufe 2“)
- ausdrückliche Empfehlung für ein Hautkrebsscreening durch eine unserer Ärztinnen im Rahmen einer Online-Konsultation bzw. nach einer OneSpot- oder Akutsprechstunde – s.u.
- Hautkrebsscreening für Angehörige von Bestandspatient/innen in begründeten Fällen (z.B. bei Vorbefunden oder besorgniserregenden Hautveränderungen)
- Empfehlung für eine Hautkrebsvorsorge durch eine primärärztliche Praxis (hausärztlich, gynnäkologisch) bei Vorbefunden oder besorgniserregenden Hautveränderungen
- Hautkrebsscreening in der Privatsprechstunde (Abrechnung dann nach GOÄ)
Für akute Anliegen gibt es die folgenden Serviceangebote, die prinzipiell auch Neupatient/innen offenstehen:
- Sollte ein akutes Hautproblem bestehen, empfehlen wir unser teledermatologisches Angebot „Online-Konsultation„. Erfreulicherweise wird dieser Service inzwischen auch von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Versicherungen übernommen. Hierüber gibt Frau Dr. Barthel kurzfristig eine fachärztliche Einschätzung auf der Basis von Fotos, die auf die Plattform „OnlineDoctor“ hochladen werden.
- Nach erfolgter Erstversorgung durch den / die Hausarzt/-ärztin!) bzw. als Handlungsempfehlung aufgrund einer Online-Konsultation ist bei dringenden Hauterkrankungen auch ein Akuttermin bei unserer zweiten Ärztin Frau Dr. Prause möglich – diese sind buchbar über den Online-Terminplaner, die Freischaltung der Termine erfolgt jeweils täglich für den nächsten Tag.
- Bewährt hat sich zwischenzeitlich auch unsere „One-Spot-Sprechstunde“. Dies bedeutet, dass bei besorgniserregenden Hautveränderungen kurzfristige (UND KURZE!) Termine zur Begutachtung eines einzelnen Flecks dann ebenfalls über den Online-Terminplaner gebucht werden können.
Wir bitten alle Patient/innen, unsere Angebote respektvoll zu nutzen und von Buchungen z.B. für Bagatellerkrankungen und Zweitmeinungen abzusehen.
Bestandspatient/innen können jetzt Termine für Hautkrebsscreenings auch direkt im Online-Terminplaner buchen! Bestandspatient/innen können jetzt Termine für Hautkrebsscreenings auch direkt im Online-Terminplaner buchen! Terminvergabe für Neupatient/innen nur in Ausnahmefällen (s.o.)
Hinweis aus gegebenem Anlass: Sollten Sie innerhalb von 48 Stunden vermeintlich keine Antwort auf Ihre Anfrage von uns erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner – v.a. bei yahoo- oder googlemail-Adressen haben wir hier die Erfahrung gemacht, dass unsere Terminvorschläge oftmals dort landen…
Informationen zur Hautkrebsvorsorge in unserer Praxis:
- Als Schwerpunktpraxis zum Thema Hautkrebs bieten wir selbstverständlich moderne Untersuchungsmethoden und führen das Hautkrebsscreening auch bei gesetzlich Versicherten standardmäßig mit dem Videodermatoskop durch.
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Ganzkörperuntersuchung zur Hautkrebsvorsorge alle zwei Jahre bei über 35jährigen (Ausnahmen: TK, Barmer, einige BKKs – hier haben wir Verträge zur direkten Abrechnung der Untersuchungskosten auch bei unter 35jährigen, bei anderen Versicherungen lohnt es sich übrigens erfahrungsgemäss in vielen Fällen, die Rechnung zur Erstattung einzureichen).
Ausführliche Informationen über unser Schwerpunktthema Hautkrebs finden Sie hier auf unserer Website.