Berufsdermatologie

Diagnose und Behandlung berufsbedingter Hauterkrankungen (z.B. Ekzeme, Allergien, Hautkrebs)

Berufsdermatosen sind Hautkrankheiten, die ganz oder teilweise auf Arbeitsplatzeinflüsse zurückzuführen sind.

Zu den Berufsdermatosen können beispielweise das atopische Handekzem, Psoriasis palmaris et plantaris, verschiedene Ekzeme, wie das kumulativ toxische und das allergische Kontaktekzem sowie die physikalische Urtikaria gehören. Selten treten Krankheiten wie Berufsakne, berufsbedingte Dermatomykosen, Virusdermatosen etc. auf. In manchen Berufen kann zudem eine erhöhte UV-Belastung durch regelmäßige Arbeit im Freien zu Hautkrebs führen.

Beruflich bedingte Hauterkrankungen machen einen Großteil aller an die Unfallversicherungsträger gemeldeten Verdachtsfälle aus. Als Berufskrankheit werden nicht nur Erkrankungen aus dem allergologischen Formenkreis anerkannt (z.B. Handekzem), sondern inzwischen auch Hautkrebs durch beruflich bedingte Sonnenbelastung. 2015 wurden die Hautkrebsvorstufe Aktinische Keratose und der weiße Hautkrebs Plattenepithelkarzinom in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Berufsgruppen, die einen hohen Anteil von arbeitsbedingter Belastung mit Sonnenlicht haben, wie im Hochbau (Dachdecker, Maurer etc.), in Teilen des Tiefbaus (Straßen- und Wegebau, Eisenbahnbau etc.), in der Landwirtschaft und dem Gartenbau (Winzer, Bauern, Gärtner etc.) sind besonders gefährdet. Bei solcher arbeitsbedingter Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung (Sonnenlicht) sind unbedingt Schutzmaßnahmen und regelmäßige Hautkrebsvorsorge erforderlich.

Die Berufsdermatologie bezieht sich auf Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen, für die ich auch eine gutachterische Begleitung übernehme.

Welche Folgen hat die Anerkennung einer Berufserkrankung?

Bei Anerkennung einer Berufskrankheit ist der Unfallversicherungs-Träger (i.d.R. Berufsgenossenschaft) für die Erkrankung zuständig, nicht mehr die Krankenkasse.

Dies ist von besonderer Bedeutung für die Anwendung neuer Therapieverfahren, da diese meistens (noch) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, von den BGs u.U. aber übernommen werden. Auch entfallen Zuzahlungen und Rezeptgebühren im Rahmen der Heilbehandlung durch den Unfallversicherungs-Träger.

Zur Therapie können auch Pflegemittel und Sonnenschutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor gehören.

Möglicherweise steht den Patient/innen auch eine Rentenzahlung zu.

Es ist daher sehr wichtig, bei Symptomen, die auf eine berufsdermatologische Erkrankung hinweisen, frühzeitig einen Berufsdermatologen aufzusuchen.

Findet die Arbeit viel im Freien statt, ist eine regelmäßige Hautkrebs-Vorsorge von besonderer Bedeutung.