Corona-Update 15. Mai 2020
Besondere Hygienemaßnahmen in der Praxis
Auch schon vor der Corona-Pandemie haben wir natürlich auch in unserer Praxis auf die Einhaltung von üblichen Hygienestandards geachtet. Die aktuelle Situation gebietet die Verschärfung der Maßnahmen, wobei wir zur Risikobegrenzung insbesondere auf das Abstandsgebot im Anmelde- und Wartebereich sowie die Minimierung der Aerosolproduktion durch Verzicht auf Sprechen während der Untersuchung hinweisen.
Hier die Übersicht zu den Verhaltensregeln, über deren Einhaltung auch jede/r einzelne individuell dazu beitragen kann, die Bedrohung durch das Coronavirus zu verringern:
Vor der Konsultation
- Patient/innen mit Fieber oder Husten sollten sich vorab bei uns melden (Telefon, eMail), um eine Terminverschiebung zu besprechen. Wenn sie doch in die Praxis kommen, werden sie aufgefordert, umgehend die Räumlichkeiten zu verlassen.
- An der Anmeldung und im Wartebereich ist der Mindestabstand einzuhalten (1,5-2 m).
- In der gesamten Praxis ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zwingend Pflicht.
- Beim Betreten der Praxis bitte Hände waschen, Desinfektionsspender für Patienten stehen bereit (Patiententoilette, Sprechzimmer).
- Bei zu leistenden Unterschriften sollten die Patienten möglichst ihren eigenen Kugelschreiber verwenden. Wenn sie einen von uns benötigen, sollen sie diesen behalten.
Im Sprechzimmer
- Im Zimmer wird mit einem Infrarot-Thermometer die Temperatur erhoben.
- Hinter der Plexiglasscheibe kann der Mundschutz ausnahmsweise zur Besprechung abgenommen werden.
- Während der Untersuchung sollte möglichst nicht gesprochen werden.
- Die Patienten sollten möglichst einzeln in das Zimmer zur Untersuchung/ Behandlung gesetzt werden – Ausnahme: Begleitpersonen bei pflegebedürftigen Menschen oder Kindern.
Nach jeder Konsultation
- Nach Verlassen des Zimmers wird gelüftet und die Oberflächen werden abgewischt bzw. desinfiziert (Liege, Stuhl und Schreibtisch: Wischdesinfektion).