Patienteninformation TSVG

INFORMATION FÜR UNSERE PATIENT/INNEN – September 2019

Liebe Patientinnen und Patienten,

zum 1. September 2019 gibt es Neuerungen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Mit der Umsetzung in unserer Praxis folgen wir dem Geist des Gesetzes, dass mehr Patientinnen und Patienten schneller Zugang zu einer fachärztlichen Versorgung erhalten sollen.

WAS WIR BEREITS UMGESETZT HABEN 

Die nunmehr gesetzlich fixierte Vorgabe von 25 regulären Sprechstunden pro Woche für gesetzlich Versicherte erfüllen wir bereits seit Bestehen der Praxis. Ebenso melden wir regelmässig die geforderten Termine für die Terminservicestelle (TSS) entsprechend an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) – für mehr Informationen dazu: www.kvhessen.de/terminservicestelle.

WAS WIR AB SEPTEMBER UMSETZEN WERDEN

Gemäss TSVG wandeln wir fünf Stunden unserer Sprechzeiten in Offene Sprechstunden“ um: montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr. Hier bieten wir gesetzeskonform jeweils für eine begrenzte Anzahl von Patient/innen eine relativ zeitnahe Versorgung ohne vorherige Terminvereinbarung an (dh. „mit Wartezeit im Laufe des Vormittages“). Dies bedeutet jedoch keine Behandlungsgarantie für diejenigen Patient/innen, die zu diesen Zeiten zu uns in die Praxis kommen: Wenn die definierten Kapazitäten ausgeschöpft sind, behalten wir uns vor, auf unsere nächste offene Sprechstunde zu verweisen oder ggfs. einen Termin anzubieten.

WICHTIG: Die nachstehenden Anliegen können kapazitätsbedingt NICHT im Rahmen der offenen Sprechstunde angenommen werden, sondern werden weiterhin ausschliesslich nach vorheriger Terminvereinbarung versorgt:  

  • Hautkrebsscreenings
  • ausführliche Beratungen zu und Durchführung von Eingriffen (ambulante OPs, Laserbehandlungen)
  • ausführliche Beratungen zu Krankheitsbildern mit komplexerer Diagnostik und der Notwendigkeit zu systemischer Einstellung
  • Allergietestungen, Hyposensibilisierungen

Was die Akut- und Notfallversorgung betrifft, arbeiten wir im Sinne der wohnortnahen Patientenversorgung – wie bisher übrigens auch schon– in medizinisch dringlichen Fällen mit Hausärzten in der näheren Umgebung zusammen. Dies ist zum 1. September 2019 als  Terminvermittlung durch die Hausärzte“ im Gesetz geregelt – dh. wenn der Hausarzt eine medizinische Dringlichkeit feststellt, vereinbart dieserdirekt mit uns einen Akuttermin (der dann innerhalb von vier Kalendertagen liegt) und stellt eine entsprechende Überweisung aus.

Sie haben Fragen dazu? Bitte wenden Sie sich einfach an uns.

Ihr Praxisteam

Dermatologie am Alleenring – Praxis Dr. Bergit Brendel