Nach Neuregelung der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge ab April 2020

Bei uns ist der Standard das digitale Screening mit der Fotodokumentation von Muttermalen (KI-gestützt)

Seit April 2020 ist im Rahmen der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge die Durchführung eines Hautkrebsscreenings mithilfe des Auflichtmikroskops als Kassenleistung „anerkannt“ (d.h. dies wurde in die jeweilige Abrechnungspauschale für eine Hautkrebsvorsorge integriert). 

Allerdings sind wir in unserer Praxis seit Ende 2019 bereits einen Schritt weiter: Wir bieten für ALLE das Hautkrebsscreening unter Nutzung der digitalen Videodermatoskopie an. Weil hier (u.E. sinnvollerweise) auch eine Fotodokumentation von auffälligen Muttermalen mithilfe zeitgemäßer Technologien ganz einfach möglich ist, betrachten wir dies nunmehr als unser „Standard-Screening“ – und zwar unabhängig von der Versicherungsart.

Bei unserem „Standard-Screening“ wird (wie bei dem Kassenscreening auch) die gesamte Körperoberfläche von der Ärztin mit einem beleuchteten Mikroskop quasi „gescannt“. Allerdings verwenden wir dabei für die Ganzkörperuntersuchung ein iPhone mit einem speziellen Dermatoskop-Aufsatz, mit dem die Ärztin die Muttermale digital fotografiert und die Aufnahmen dann auch gleich zeigen kann. Wenn auffällige Hautstellen beobachtet werden sollten, können die Aufnahmen dann in Abstimmung mit den Patient/innen direkt über eine sichere Datenübertragung in der digitalen Patientenakte gespeichert werden. Zudem erlaubt das von uns eingesetzte System, die Aufnahmen im Nachgang weiter zu analysieren (unterstützt durch künstliche Intelligenz“ (KI)) und auch mit früheren Aufnahmen zu vergleichen. So kann dann bei künftigen Untersuchungen einfach überprüft werden, ob es zu Veränderungen in Grösse, Form oder Färbung des Muttermals gekommen ist. Bei der dermatologischen Differentialdiagnose unterstützt die KI-basierte Software u.a. mit einem Scoring (z.B. Ampelsystem) und durch Mustererkennung.

Bei aller Sinnhaftigkeit der Fotodokumentation wird dieses weitergehende Untersuchungsangebot im Rahmen der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge leider von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Wir bieten dennoch auch den Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse die Durchführung der Ganzkörperuntersuchung mit dem Videodermatoskop im Rahmen der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge als Serviceleistung gegen eine Zuzahlung an (die Höhe ist dabei abhängig von der Anzahl der gespeicherten Muttermale, die Abrechnung erfolgt auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)). Weitere Informationen dazu erhalten Sie nach Terminbuchung und in der Praxis.

Die in unserer Praxis eingesetzte IT-Lösung „intellimago“ zählt – wie übrigens auch unsere seit Oktober 2019 aktive digitale Telefonassistenz – zu den Gewinnern des Wettbewerbs „KBV Zukunftspraxis 2020“. Das Produkt selbst kommt aus dem Hause Zollsoft GmbH aus  Jena, die uns bereits mit der Praxissoftware tomedo überzeugt haben.

Neben dem hohen Bedienungskomfort war uns bei der Entscheidung für intellimago insbesondere wichtig, dass selbstverständlich die Anforderungen hinsichtlich der Datensicherheit erfüllt werden: Es werden keine Patienteninformationen dauerhaft auf den mobilen Geräten gespeichert und der integrierte WLAN-Hotspot ist verschlüsselt. Neben einer kabellosen und sicheren Übermittlung der Aufnahmen vom Mobilgerät in die Akte bietet das System ganz komfortabel auch die Möglichkeit, nach der Untersuchung gemeinsam mit der Ärztin die einzelnen Bilder der Muttermale auf unseren hochauflösenden Retina-Bildschirmen in den Sprechzimmern zu betrachten und zu besprechen.

Die Entscheidung liegt natürlich bei Ihnen – wir empfehlen Ihnen für das Hautkrebsscreening in jedem Fall unser Standard-Screening mit intellimago.